Standards für den Jugendschutz OSK Cyran - Kurzfassung

NORMEN FÜR DEN SCHUTZ VON MINDERJÄHRIGEN

im CYRAN-Fahrerausbildungszentrum

1 Rechtsgrundlage

Diese Standards für den Jugendschutz (SOM) basieren auf:
- Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung der Bedrohung durch Sexualstraftaten und zum Schutz von Minderjährigen
- die Bestimmungen des Familien- und Vormundschaftsgesetzes
- die Bestimmungen des Strafgesetzbuches
- andere geltende Rechtsvorschriften.

Die Standards gelten für alle Angestellten, Mitarbeiter und Personen, die im Namen von MNOs handeln und Kontakt zu Minderjährigen haben oder haben könnten.

2 Definitionen

  • Kleinere - eine Person, die noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • OSK-Mitarbeiter - Eigentümer, Fahrlehrer, Büroangestellte, Auftragnehmer.
  • Schädigung eines Minderjährigen - jede Handlung oder Unterlassung, die das Wohl eines Kindes verletzt, insbesondere physische, psychische, sexuelle Gewalt, Vernachlässigung.

3. die Grundsätze für die sichere Einstellung von Personal

  1. Die OSK lässt nur Personen zu, die mit Minderjährigen arbeiten:
  • ein sauberes Führungszeugnis aus dem nationalen Strafregister in dem erforderlichen Umfang
  • Abgleich mit dem Register für Sexualstraftäter (Bereich mit beschränktem Zugang)
  • die sich mit diesen Standards vertraut gemacht und dies durch ihre Unterschrift bestätigt haben.

4 Grundsätze für sichere Beziehungen zwischen Mitarbeitern und Minderjährigen

4.1 Zulässiges Verhalten

  • Geschäftskontakte, die sich ausschließlich auf die Durchführung der Ausbildung beziehen,
  • Klare, kultivierte und dem Alter des Minderjährigen angepasste Kommunikation,
  • die Anwesenheit einer dritten Person oder die Möglichkeit, während der Aktivität mit anderen zu interagieren (z. B. Fahren im öffentlichen Raum)
  • Die Aufnahme und Weitergabe von Bildern minderjähriger Schüler (Aufnahmen/Fotos vom Unterricht) - erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten, die im Rahmen des Ausbildungsvertrags erteilt wird.

4.2 Verbotenes Verhalten

  • jeder Kontakt sexueller Natur,
  • Bemerkungen mit sexuellen Untertönen oder die die Würde verletzen,
  • Eingriff in die Privatsphäre (z. B. Kontakt außerhalb des Ausbildungszwecks),
  • physische oder psychische Gewalt.

5. Verfahren für die Reaktion auf den Verdacht des Missbrauchs eines Minderjährigen

  1. Jeder Mitarbeiter, der von einem vermuteten Missbrauch eines Minderjährigen erfährt, ist verpflichtet, den MNO-Eigentümer unverzüglich zu informieren.
  2. Für die Koordinierung der Aktivitäten ist die folgende Person zuständig: Piotr Cyran - Leiter der OSK
  3. Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde:
  • Er wird bei der Polizei oder beim Familiengericht angezeigt,
  • Maßnahmen ergriffen werden, um das Wohl des Minderjährigen zu gewährleisten.

6 Datenschutzbestimmungen für Minderjährige

  • Die Daten von Minderjährigen werden nur insoweit verarbeitet, als dies für die Ausbildung erforderlich ist.
  • Nur befugte Personen haben Zugang zu den Daten.
  • Die Aufzeichnungen werden sicher aufbewahrt.

7. Schulung und Einarbeitung des Personals in die Normen

  1. Jeder Angestellte und Mitarbeiter von OSK:
  • sich vor Beginn der Arbeit mit dem SOM vertraut macht,
  • bestätigt den Empfang durch seine Unterschrift.
  1. Regelmäßige Schulungen werden je nach Bedarf durchgeführt, mindestens einmal alle 2 Jahre.

8 Schlussbestimmungen

  1. Die Normen treten in Kraft am: 15. August 2024.
  2. Normen sind verfügbar:
  • im OSK-Büro,
  • auf der OSK-Website,
  • zur Einsichtnahme durch die Eltern/Erziehungsberechtigten von Minderjährigen.

Unterschrift des OSK-Eigentümers: __________________________ Data: __________________________