Standards für den Jugendschutz OSK Cyran - Kurzfassung
NORMEN FÜR DEN SCHUTZ VON MINDERJÄHRIGEN
im CYRAN-Fahrerausbildungszentrum
1 Rechtsgrundlage
Diese Standards für den Jugendschutz (SOM) basieren auf:
- Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung der Bedrohung durch Sexualstraftaten und zum Schutz von Minderjährigen
- die Bestimmungen des Familien- und Vormundschaftsgesetzes
- die Bestimmungen des Strafgesetzbuches
- andere geltende Rechtsvorschriften.
Die Standards gelten für alle Angestellten, Mitarbeiter und Personen, die im Namen von MNOs handeln und Kontakt zu Minderjährigen haben oder haben könnten.
2 Definitionen
- Kleinere - eine Person, die noch nicht 18 Jahre alt ist.
- OSK-Mitarbeiter - Eigentümer, Fahrlehrer, Büroangestellte, Auftragnehmer.
- Schädigung eines Minderjährigen - jede Handlung oder Unterlassung, die das Wohl eines Kindes verletzt, insbesondere physische, psychische, sexuelle Gewalt, Vernachlässigung.
3. die Grundsätze für die sichere Einstellung von Personal
- Die OSK lässt nur Personen zu, die mit Minderjährigen arbeiten:
- ein sauberes Führungszeugnis aus dem nationalen Strafregister in dem erforderlichen Umfang
- Abgleich mit dem Register für Sexualstraftäter (Bereich mit beschränktem Zugang)
- die sich mit diesen Standards vertraut gemacht und dies durch ihre Unterschrift bestätigt haben.
4 Grundsätze für sichere Beziehungen zwischen Mitarbeitern und Minderjährigen
4.1 Zulässiges Verhalten
- Geschäftskontakte, die sich ausschließlich auf die Durchführung der Ausbildung beziehen,
- Klare, kultivierte und dem Alter des Minderjährigen angepasste Kommunikation,
- die Anwesenheit einer dritten Person oder die Möglichkeit, während der Aktivität mit anderen zu interagieren (z. B. Fahren im öffentlichen Raum)
- Die Aufnahme und Weitergabe von Bildern minderjähriger Schüler (Aufnahmen/Fotos vom Unterricht) - erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten, die im Rahmen des Ausbildungsvertrags erteilt wird.
4.2 Verbotenes Verhalten
- jeder Kontakt sexueller Natur,
- Bemerkungen mit sexuellen Untertönen oder die die Würde verletzen,
- Eingriff in die Privatsphäre (z. B. Kontakt außerhalb des Ausbildungszwecks),
- physische oder psychische Gewalt.
5. Verfahren für die Reaktion auf den Verdacht des Missbrauchs eines Minderjährigen
- Jeder Mitarbeiter, der von einem vermuteten Missbrauch eines Minderjährigen erfährt, ist verpflichtet, den MNO-Eigentümer unverzüglich zu informieren.
- Für die Koordinierung der Aktivitäten ist die folgende Person zuständig: Piotr Cyran - Leiter der OSK
- Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde:
- Er wird bei der Polizei oder beim Familiengericht angezeigt,
- Maßnahmen ergriffen werden, um das Wohl des Minderjährigen zu gewährleisten.
6 Datenschutzbestimmungen für Minderjährige
- Die Daten von Minderjährigen werden nur insoweit verarbeitet, als dies für die Ausbildung erforderlich ist.
- Nur befugte Personen haben Zugang zu den Daten.
- Die Aufzeichnungen werden sicher aufbewahrt.
7. Schulung und Einarbeitung des Personals in die Normen
- Jeder Angestellte und Mitarbeiter von OSK:
- sich vor Beginn der Arbeit mit dem SOM vertraut macht,
- bestätigt den Empfang durch seine Unterschrift.
- Regelmäßige Schulungen werden je nach Bedarf durchgeführt, mindestens einmal alle 2 Jahre.
8 Schlussbestimmungen
- Die Normen treten in Kraft am: 15. August 2024.
- Normen sind verfügbar:
- im OSK-Büro,
- auf der OSK-Website,
- zur Einsichtnahme durch die Eltern/Erziehungsberechtigten von Minderjährigen.
Unterschrift des OSK-Eigentümers: __________________________ Data: __________________________